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Bei diesem Paragraphen handelt es sich nicht um ein „Vorauskapitel“, das vor dem Einstieg in die Analytische Geometrie durchzuarbeiten wäre. Die Abhandlung hat eher den Charakter eines Glossars, auf das fallweise nach Bedarf zurückgegriffen werden kann.
Dennoch ist es hilfreich, das Glossar vorab zu lesen, um einen Überblick über sein Angebot zu gewinnen. Die in ihm aufgeführten Begriffe werden mit Beispielen erläutert, die aus der elementaren Zahlentheorie und der Mittelstufengeometrie entnommen sind. Für das Verständnis der Erläuterungen sind also keine Kenntnisse aus der Analytischen Geometrie erforderlich.
Im Übrigen beschränkt sich das Glossar nicht auf eine Hilfestellung für das Verständnis der Analytischen Geometrie; es ist für alle mathematischen Disziplinen gleichermaßen nützlich.
Ein Axiom ist ein theoretischer Sachverhalt, der als uneingeschränkt gültig angesehen wird. Axiome bilden das Fundament einer mathematischen Theorie.
Die Axiome, die einer Theorie zugrunde liegen, werden im Rahmen dieser Theorie nicht hinterfragt - und natürlich auch nicht bewiesen!
Ein Axiom der Euklidischen Geometrie ist die Existenzaussage für Geraden:
Ein Axiom der Lehre über die natürlichen Zahlen ist das „Prinzip der vollständigen Induktion“:
Zum Prinzip der vollständigen Induktion gibt es weiter unten einen eigenen Artikel.
In einer Definition („Abgrenzung“) werden von allen Objekten, die in einer Theorie betrachtet werden können, solche abgegrenzt, die bestimmte Bedingungen erfüllen oder bestimmte Eigenschaften haben.
Im Rahmen einer Definition werden in der Regel die Objekte, die von der Allgemeinheit abgegrenzt werden, mit einem Namen oder einer Bezeichnung versehen.
Um sprachlich zu unterstreichen, dass eine Definition im Aufbau einer Theorie einen willkürlichen Akt darstellt, wird sie häufig im Konjunktiv formuliert.
Eine Definition aus der Euklidischen Geometrie der Ebene ist die Abgrenzung der rechtwinkligen Dreiecke von der Allgemeinheit aller Dreiecke:
Eine Definition aus der Zahlentheorie ist die Abgrenzung der Primzahlen von der Allgemeinheit aller natürlicher Zahlen:
In einem (Lehr-)Satz wird ein theoretischer Schluss formuliert, dessen Korrektheit normalerweise nicht offenkundig, sondern nachvollziehbar zu begründen ist.
Meist handelt es sich, grammatikalisch betrachtet, um ein Satzgefüge aus Konditional- und Hauptsatz:
Wenn die Aussage A gilt, dann gilt auch die Aussage B.
Ein solches Satzgefüge wird als „Implikation“ bezeichnet. Die im Konditionalsatz angeführte Aussage A wird „Voraussetzung“, die im Hauptsatz angeführte Aussage B „Behauptung“ des Lehrsatzes genannt.
Aus sprachlichen Gründen werden häufig Satzkonstruktionen gewählt, die die Voraussetzung und die Behauptung weniger klar herausstellen. Diese lassen sich aber stets in die, zugegebenermaßen, etwas steife Form „Wenn ..., dann ... .“ überführen:
Jede sprachliche Variation ist akzeptabel, wenn nur die Voraussetzungen und die sich aus diesen Voraussetzungen ergebenden Behauptungen gedanklich einwandfrei isolieren und identifizieren lassen.
Ein bekannter Lehrsatz aus der Euklidischen Geometrie der Ebene lautet:
Deutlicher getrennt werden Voraussetzung und Behauptung in der Standardformulierung:
Ein schlichter Sachverhalt aus der Teilbarkeitslehre lautet:
Deutlicher getrennt werden Voraussetzung und Behauptung in der Standardformulierung:
Werden in einer Implikation Voraussetzung und Behauptung getauscht, entsteht eine neue Implikation, die „Kehrsatz“ genannt wird.
Die Gültigkeit eines Kehrsatzes ist zu prüfen; sie ergibt sich nicht aus der Gültigkeit des Lehrsatzes, dessen Umkehrung sie ist!
Der Kehrsatz des Basiswinkelsatzes (siehe Artikel (3), Beispiel 1) lautet:
Der Kehrsatz des Basiswinkelsatzes ist ebenso gültig, wie der Basiswinkelsatz selbst.
Der Kehrsatz des Summensatzes (siehe Artikel (3), Beispiel 2) lautet:
Dieser Kehrsatz ist falsch. Das zeigt das Beispiel a = 5, b = 3, q = 2.
Im Unterschied zum Kehrsatz entsteht kein logisch neuer Sachverhalt, wenn beim Tauschen von Voraussetzung und Behauptung beide Aussagen negiert werden:
Dass die beiden Implikationen logisch äquivalent sind, ist leicht einzusehen. Dazu zeigen wir im ersten Schritt, dass sich aus der Gültigkeit des Lehrsatz die Gültigkeit der Kontraposition ergibt:
Wir gehen also davon aus, dass
der originale Satz gültig ist. Wenn dann die Aussage B nicht
gilt, kann auch die Aussage A nicht gelten.
Denn wenn die Aussage A doch richtig wäre, obwohl die Aussage
B nicht gilt, würde aus dem originalen Satz die Korrektheit
der Aussage B folgen.
Das würde aber bedeuten, dass sich aus der Ungültigkeit der
Aussage B ihre Gültigkeit ergeben würde. Eine Aussage kann
aber nicht zugleich gültig und ungültig sein!
Im zweiten Schritt zeigen wir, dass aus der Gültigkeit der Kontraposition eines Satzes auf die Gültigkeit des originalen Lehrsatzes geschlossen werden darf:
Wir gehen dabei davon aus, dass die Kontraposition des Satzes gültig ist. Im ersten Schritt hatten wir soeben erläutert, dass das Bilden der Kontraposition einer Implikation logisch einwandfrei ist. Also bilden die ...
Offensichtlich ist die Kontraposition der Kontraposition nichts anderes als der originale Lehrsatz, da sich zwei aufeinanderfolgende Negationen neutralisieren:
Bei dem letzten Argument verlassen wir uns darauf, dass ein logischer Sachverhalt nur entweder „gültig“ oder „ungültig“ sein kann. Andernfalls dürften wir den Schluss von „nicht ungültig“ auf „gültig“ nicht vornehmen (siehe Artikel (7)).
Die Kontraposition eines Lehrsatzes spielt in der Beweistechnik eine große Rolle. Oft kann die Kontraposition eines Satzes leichter als die originale Implikation bewiesen werden.
Die Kontraposition des Basiswinkelsatzes (siehe Artikel (3), Beispiel 1) lautet:
Die Kontraposition des Summensatzes (siehe Artikel (3), Beispiel 2) lautet:
Beachte, dass die Negation von „beide Zahlen teilbar“ nicht etwa „beide Zahlen nicht teilbar“ ist. Die korrekte Negation von „beide Zahlen teilbar“ ist „nicht beide Zahlen teilbar“, und das heißt, „mindestens eine Zahl ist nicht teilbar“.
Da der Kehrsatz eines Lehrsatzes wiederum eine Implikation ist, kann selbstverständlich auch von diesem die Kontraposition gebildet werden:
Es wird hier klar, dass das Einschieben von Negationen in eine Implikation logisch äquivalent zum Bilden des Kehrsatzes ist.
Der Kontraposition des Kehrsatzes des Basiswinkelsatzes (siehe Artikel (3), Beispiel 1) lautet:
Dieser Satz ist richtig, weil der Kehrsatz des
Basiswinkelsatzes gilt.
Die Kontraposition des Kehrsatzes des Summensatzes (siehe Artikel (3), Beispiel 2) lautet:
Dieser Satz ist falsch, weil der Kehrsatz des
Summensatzes nicht gilt.
Der „gewöhnlichen“ Mathematik liegt die „zweiwertige Logik“ und mit dieser das „Axiom vom ausgeschlossenen Dritten“ zugrunde:
Es gibt also keinen dritten Wahrheitswert neben „wahr“ und „falsch“. Für eine mathematische Implikation bedeutet das, sie gilt oder sie gilt nicht.
Selbstverständlich gibt es mathematische Aussagen, deren Wahrheitsgehalte (bisher!) nicht bekannt sind, wie beispielsweise die „Starke Goldbachsche Vermutung “.
Bis heute ist nicht entschieden, ob diese Aussage wahr oder falsch ist. Das ist aber kein Verstoß gegen das Axiom vom ausgeschlossen Dritten, weil die Mathematik davon ausgeht, dass die Goldbachsche Vermutung entweder wahr oder falsch sein muss, ohne dass wir bislang (Stand: Letztes Änderungsdatum dieser Webseite) wissen, welches Attribut tatsächlich zutrifft.
Das Axiom vom ausgeschlossenen Dritten wird benötigt, um die logische Äquivalenz einer „Implikation“ mit ihrer „Kontraposition“ zu begründen (siehe Artikel (5)).
Außerdem beruht die Gültigkeit eines Widerspruchsbeweises
ebenfalls auf diesem logischen Axiom (siehe Artikel
(12)).
Sind ein Satz und sein Kehrsatz gültig, dann können die beiden Sätze zu einer Äquivalenzaussage zusammengefasst werden. Aus den beiden Sätzen
wird
oder
Da die beiden Aussagen A und B logisch äquivalent sind, ist es gleichgültig, welche der beiden im ersten und welche der beiden im zweiten Halbsatz genannt wird.
Da sowohl der Basiswinkelsatz für Dreiecke als auch seine Umkehrung korrekt sind, dürfen die beiden Implikationen wie folgt zusammengefasst werden:
Alternativ darf auch umgekehrt formuliert werden:
Da der Kehrsatzes des Summensatzes (siehe Artikel (3),
Beispiel 2) falsch ist, ist die folgende Äquivalenz
ungültig:
Zur Prüfung einer Äquivalenzaussage sind in der Regel zwei
Implikationen (Satz und Kehrsatz) separat zu beweisen. Aus
Gründen der Übersichtlichkeit kann der Beweis wie folgt
aufgebaut werden:
Lehrsatz: Die Aussage A gilt genau dann, wenn die
Aussage B gilt.
Beweis:
„⇒“: Gelte die Aussage A. Zu zeigen ist, dass unter dieser Voraussetzung auch die Aussage B richtig ist.
„⇐“: Gelte die Aussage B. Zu zeigen ist, dass unter dieser Voraussetzung auch die Aussage A korrekt ist.
Selbstverständlich können beim Beweis einer
Äquivalenzaussage auch logischen Varianten (Kontraposition,
Widerspruchsbeweis, ...) zur Anwendung kommen.
Theoretische Aussagen, die ihrem Wesen nach Lehrsätze sind, werden fallweise begrifflichen Unterkategorien zugeordnet, um ihren Stellenwert in der Entwicklung der Theorie zu verdeutlichen.
Dieses so genannte „Tangententheorem“ ist in der Situation „Kreis und Gerade“ von zentraler Bedeutung, weil es ein handliches Kriterium für die Konstruktion oder Identifikation von Tangenten liefert.
Dieses Lemma wird in der Zahlentheorie verwendet, um das zentrale Theorem über die Primfaktorzerlegung natürlicher Zahlen zu beweisen.
Dieser Satz ergibt sich durch eine kurze Rechnung aus dem Satz des Pythagoras.
Die beiden bedeutenden Lehrsätze der Drei-Geraden-Figur sind der Stufen- und der Wechselwinkelsatz. Die Aussage zu den Nachbarwinkeln, die sich im Übrigen direkt aus dem Stufenwinkelsatz unter Verwendung des Nebenwinkelsatzes ergibt, hat nebensächlichen Charakter.
Ein Lehrsatz wird bewiesen, indem eine Kette logisch einwandfreier Schlüsse konstruiert wird, an deren Ende die Behauptung des Satzes steht. Die Schlusskette darf ausschließlich an die in der Voraussetzung des Satzes gegebenen Bedingungen und an die bereits gesicherten Erkenntnisse der Theorie anknüpfen oder diese im Verlauf des Schließens einbeziehen. Gesicherte Erkenntnisse sind:
Beweis:
Der Leser wird die Ausführung des Beweises mit Recht als
übertrieben kleinschrittig und pedantisch empfinden. In der
Tat würde in einem Lehrbuch mit der folgenden Fassung weniger
Aufhebens gemacht:
Beim Vergleich der beiden Beweisfassungen wird deutlich, dass logische Anleihen an „Selbstverständlichkeiten“ (wie beispielsweise die Gültigkeit des Distributivgesetzes für die Addition und Multiplikation natürlicher Zahlen) normalerweise nicht erwähnt werden.
Der Beweisführende verlässt sich mit kommunikativem Feingefühl darauf, dass der Leser die vielen kleinen logischen Lücken, die ein knapp geführter Beweis lässt, kongenial selbständig füllt.
Eine Implikation der Form
ist prinzipiell eine „All-Aussage“ in dem folgenden Sinne:
Die zweite Formulierung macht deutlich, dass eine Implikation grundsätzlich keine Ausnahmen zulässt. Sind Ausnahmen zu berücksichtigen, müssen diese bereits Bestandteil der Voraussetzung sein!
Eine All-Aussage ist schon dann falsch, wenn sie in wenigstens einem Fall nicht zutrifft. Also ist ein Lehrsatz schon dann widerlegt, wenn ein Fallbeispiel angegeben werden kann, in dem zwar die Voraussetzung, aber nicht die Behauptung zutrifft. Ein solches Fallbeispiel nennt die Mathematik „Gegenbeispiel“.
Der Fall „p = 2“ ist ein Gegenbeispiel zu dieser (falschen) Implikation: 2 ist zwar eine Primzahl, aber 2 ist keine ungerade Zahl. Das Gegenbeispiel „p = 2“ falsifiziert die Aussage.
Ein Lehrsatz (Implikation) darf im Rahmen der zweiwertigen Logik auch dadurch bewiesen werden, dass unter Beibehaltung der Voraussetzung gezeigt wird, dass das logische Gegenteil der Behauptung nicht zutreffen kann, weil die Annahme des Gegenteils der Behauptung zu einem logischen Widerspruch führt.
Aufbau eines indirekten Beweises der Implikation „Wenn die Aussage A zutrifft, dann gilt auch die Aussage B.“:
Mit den
Bezeichnungen, die durch die nebenstehende Illustration
gegeben sind, wird der folgende indirekte Beweis
geführt:
Es sei vorausgesetzt, dass die Gerade g eine Tangente des Kreises k mit dem Mittelpunkt M und dem Radius r ist. Der Kreispunkt B sei der Berührpunkt von g.
Angenommen, die Gerade g stünde nicht senkrecht auf der Zentralen MB.
Dann sind die beiden mit α und β gekennzeichneten Schnittwinkel, die von der Geraden g und der Zentralen MB gebildet werden, keine rechten Winkel.
Da α und β als Nebenwinkel supplementär sind, das
heißt, ihre Winkelsumme 180° beträgt, muss einer der
beiden Winkel kleiner und der andere größer als 90° sein.
Gelte o.B.d.A. α < 90°.
[Anmerkung: „o.B.d.A.“ soll heißen: Diese Wahl ist keine
Einschränkung der Gültigkeit des Beweises. Ist β der
kleinere Winkel, werden die Namen der Winkel
ausgetauscht.]
Sei z die Zentrale, die mit MB bei M einen Winkel von 180° – 2α bildet. Diese Zentrale z schneidet die Gerade g in einem Punkt S. Die Zentrale z kann nicht parallel zur Geraden g verlaufen, weil zwei Nachbarwinkel in der Drei-Geraden-Figur, bestehend aus g, z und MB, die Größe α und 180° – 2α haben und daher garantiert nicht supplementär sind.
In dem Dreieck MSB hat der Innenwinkel bei S die Größe 180° – (α + (180° – 2α)) = α.
Weil nun die Innenwinkel bei S und B gleich groß sind, muss es sich bei dem Dreieck MSB um ein gleichschenkliges Dreieck handeln. Das bedeutet aber, dass MS = MB = r gilt. Also liegt der Punkt S nicht nur auf der Geraden g, sondern auch auf dem Kreis.
Daraus folgt wiederum, dass die Gerade g neben B einen zweiten gemeinsamen Punkt mit dem Kreis besitzt. Das ist aber ein Widerspruch zur Voraussetzung, in der festgelegt wurde, dass die Gerade g eine Tangente sein soll.
Die Annahme, die Gerade g stünde nicht senkrecht auf der Zentralen MB, muss falsch sein.
Daraus ergibt sich letztlich, dass die Behauptung des Satzes gültig ist.
Im Nachtrag zur Ausführung des Beweises müssen wir leider zugeben, dass es sich eigentlich nicht um einen indirekten Beweis, sondern um einen direkten Beweis der Kontraposition des Satzes handelt:
Echte indirekte Beweise liegen immer dann nicht vor, wenn
aus der Annahme, die Behauptung des Satzes gälte nicht,
gefolgert wird, dass die Voraussetzung des Satzes falsch sein
muss. In solchen Fällen wird in Wahrheit ein (direkter)
Beweis der Kontraposition geführt.
Ein echter indirekter Beweis konstruiert einen Widerspruch
„außerhalb der Voraussetzung“. Das berühmteste Beispiel ist
der Beweis der Irrationalität von . Wir geben diesen hier nicht wieder, weil
er überall zu finden ist.
Das „Prinzip der vollständigen Induktion“ ist ein konstitutives Axiom der Menge der natürlichen Zahlen. In seiner Standardformulierung besagt es:
Hinter diesem Prinzip steckt die Vorstellung, dass die natürlichen Zahlen wie eine unendliche Rallye von Dominosteinen aufgestellt sind. Damit die Domino-Rallye funktioniert, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Beweis:
1. „Induktionsanfang“: Die Behauptung gilt für n = 1
Für n = 1 hat die Summe der ersten n natürlichen Zahlen den Wert 1, denn sie besteht nur aus dem einzigen Summanden 1.
Die Formel liefert für n = 1 auch den Wert = 1 .
Also ist die Behauptung für n = 1 richtig.
2. „Induktionsschritt“: Wenn die Behauptung für eine natürliche Zahl n richtig ist, dann gilt sie auch für n+1.
Wir betrachten die Summe 1 + ... + n + (n+1) = (1 + ... + n) + (n+1) .
Da wir voraussetzen, dass die Behauptung für die natürliche Zahl n richtig ist, gilt:
(1 + ... + n) + (n+1) =
Also gilt die Behauptung tatsächlich auch für den Nachfolger (n+1), falls sie für die natürliche Zahl n gilt.
Die sprachliche Gestaltung des Beispiels verdeutlicht, dass im Induktionsschritt die Gültigkeit der Behauptung für eine natürliche Zahl n nicht etwa nachgewiesen, sondern vielmehr vorausgesetzt wird, um die Gültigkeit der Behauptung für ihren Nachfolger (n+1) zu zeigen.
In vielen Beweisen wird aus einer Menge gleichrangiger
Elemente eines willkürlich herausgegriffen, um mit diesem den
Gedankengang fortzusetzen. Diese Auswahl wird mit dem
Attribut „ohne Beschränkung der Allgemeinheit“ versehen, wenn
sie nicht zu logischen Einbußen hinsichtlich des Beweiszieles
führt, weil der Gedankengang auch mit jedem anderen Element
der Menge in völlig analoger Weise ausgeführt werden könnte.
Auch könnte der Gedankengang für jedes andere Element
sogar in identischer Weise wiederholt werden, wenn die
Bezeichnung der Elemente passend ausgetauscht würden.
Wir betrachten ein Dreieck mit den Eckpunkten A, B und C, das der Voraussetzung des Satzes genügt.
Ohne Beschränkung der Allgemeinheit („O.B.d.A.“) wählen wir die Bezeichnung so, dass die Seiten a = BC und b = AC unterschiedlich lang sind.
Weiterhin
dürfen wir o.B.d.A. davon ausgehen, dass b > a gilt.
Diese Annahmen sind in die nebenstehenden Beweisfigur übernommen. Die weiteren Ausführungen erfolgen mit den in der Figur gewählten Bezeichnungen.
Da a kürzer als b ist, schneidet der Kreis um den Eckpunkt C mit dem Radius a die Seite b in einem Punkt D.
Da das Dreieck ADB gleichschenklig ist, sind die Winkel δ1 und β1 gleich groß.
Mit Hilfe des Winkelsummensatzes für Dreiecke sowie des Nebenwinkelsatzes für Geradenkreuzungen folgt:
α = 180° – δ2 – β2 = 180° – (180° – δ1) – β2 = δ1 – β2 = β1– β2 < β1+ β2 = β
In der Mathematik werden oft Aussagen getroffen, die für alle oder für mindestens ein Element einer Menge von Objekten gelten sollen. Diese Aussagen werden Allaussagen beziehungsweise Existenzaussagen genannt.
Um diese Aussagen knapp und übersichtlich zu formulieren,
werden die Quantoren („für alle“) beziehungsweise („es existiert (mindestens) ein“)
verwendet.
(1) Bei allen natürliche Zahlen n ist ihr Quadrat n2 mindestens so groß wie die Zahl selbst, kurz: gilt n2 ≥ n
(2) Es gibt eine natürliche Zahl n, deren Quadrat doppelt so groß wie die Zahl selbst ist, kurz: mit n2 = 2n
Bei dieser Gelegenheit ist anzumerken, dass bei einer Verneinung einer Allaussage eine Existenzaussage und bei einer Negation einer Existenzaussage eine Allaussage entsteht.
Ist nämlich eine Menge von Dingen, dann ist die logisch korrekte Verneinung der Allaussage
trifft die Aussage A zu“
nicht etwa die Allaussage
„ trifft die Aussage A nicht zu“,
sondern die Existenzaussage „, für das die Aussage A nicht
zutrifft“.
Ebenso ist die korrekte logische Verneinung der Existenzaussage
„, für das die Aussage A zutrifft“
nicht etwa die Existenzaussage
„, für das die Aussage A nicht
zutrifft“,
sondern die Allaussage „ trifft die Aussage A nicht zu“.
(1) Die folgenden beiden Aussagen sind logisch äquivalent:
(2) Die folgenden beiden Aussagen sind logisch äquivalent: